
Häufige Fragen zur Krankenbeförderung
Wer darf einen Krankenfahrdienst nutzen? Wie wird eine Fahrt angefragt? Kann eine Begleitperson mitfahren? Hier finden Sie die Antworten.
Unsere Leistungen richten sich an Menschen, die für den Weg zu medizinischen Terminen eine geeignete Beförderung benötigen: ältere Menschen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie Patientinnen und Patienten, die regelmäßig zu Behandlungen fahren. Ob eine Kostenübernahme durch einen Kostenträger möglich ist, hängt vom individuellen Fall ab.
Je nach Art der Krankenbeförderung und gewünschter Kostenübernahme kann eine ärztliche Verordnung erforderlich sein. Wir empfehlen, die konkrete Situation vorab mit der Arztpraxis und gegebenenfalls der Krankenkasse zu klären. Teilen Sie uns bei der Anfrage gerne mit, welche Unterlagen Ihnen bereits vorliegen.
Ja. Wiederkehrende Fahrten sind ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit. Gerade Dialysefahrten sowie Fahrten zu Physio-, Ergo- oder anderen Therapien finden häufig mehrmals pro Woche statt. Solche Termine stimmen wir im Voraus mit Ihnen ab, damit die Fahrt zuverlässig in Ihren Behandlungsablauf passt.
Rollstuhlfahrten gehören zu unseren Leistungen. Teilen Sie uns bei der Anfrage mit, welche Anforderungen bestehen, damit wir die Beförderung entsprechend planen. Auch die Mitnahme einer Begleitperson ist nach vorheriger Absprache möglich.
Eine Fahrt können Sie telefonisch, per E-Mail oder über unser Anfrageformular anfragen. Nennen Sie uns möglichst den gewünschten Termin, Abholort, Zielort, die Art der Fahrt und besondere Anforderungen. Wir besprechen anschließend mit Ihnen die weitere Planung.
Ihre Frage war nicht dabei? Kontaktieren Sie uns persönlich, wir helfen gerne weiter.
Sie möchten eine Fahrt planen?
Eine Anfrage ist kein Auftrag. Wir besprechen zuerst gemeinsam, was Sie brauchen, und Sie entscheiden danach in Ruhe.